OEAEK Jahresbericht 2025_04 - Flipbook - Page 61
lichen Berufes im Einzelfall gegeben sind, obliegt
der Österreichischen Ärztekammer.
Hierbei ist das Erfordernis der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung, der ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache,
sowie der Absolvierung des Studiums der Humanmedizin und (als Voraussetzung für die Aufnahme
einer selbständigen ärztlichen Tätigkeit) der Abschluss der besonderen Ausbildung zum Arzt für
Allgemeinmedizin oder zum Facharzt hervorzuheben. Ein späteres Erlöschen der Berechtigung
zur Berufsausübung kann insbesondere dann der
Fall sein, wenn Hinweise darauf ersichtlich werden, dass der Arzt nicht länger über die erforderliche Vertrauenswürdigkeit, gesundheitliche Eignung oder rechtliche Handlungsfähigkeit verfügt.
Das Vorliegen solcher Umstände wird jeweils einer
Prüfung im Einzelfall unterzogen. Erlischt die Berechtigung zur Berufsausübung, so nimmt die Österreichische Ärztekammer von Amts wegen die
Streichung des betroffenen Arztes aus der Ärzteliste vor. Aktuelle Zahlen zu den in Österreich eingetragenen Ärztinnen und Ärzten (Gesamtanzahl,
Form der Berufsausübung, Kassenverträge) liefern
nachfolgende Gra昀椀ken:
Anzahl der in Österreich regelmäßig tätigen Ärztinnen und Ärzte
Österreichischer Ärztestand
50.000
Strukturanalyse
Jänner 2026
Turnusärzte
10.263
Alle
Ärzte
40.000
53.380
ausschl.
angestellte
Allgemeinmed.
u. Fachärzte
Alle Ärzte
mit
Dienstgeber
35.641
19.145
zur selbständigen
Berufsausübung
berechtigte
Ärzte bei
Dienstgebern
30.000
25.378
20.000
10.000
mit Ordination
und mit
Dienstgeber
6.233
ausschl.
in Ordinationen
tätige Ärzte
14.105
0
ohne Kassen
Alle Ärzte mit
Ordinationen
11.937
20.338
nur kl. Kassen
1.097
mit ÖGK
7.340
Wohnsitzärzte
3.634
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