OEAEK Jahresbericht 2025_04 - Flipbook - Page 55
Statistik - Verfahren nach den Übergangsbestimmungen – Anrechnung von Ausbildungszeiten
Beim Übertritt von der ÄAO 2006 in die ÄAO 2015
werden von der ÖÄK in Zusammenarbeit mit dem
für das jeweilige Sonderfach nominierten Fachkreis die absolvierten Ausbildungszeiten und Ausbildungsinhalte geprüft und bei Gleichwertigkeit
angerechnet. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 26
Anträge auf Wechsel in die neue Ausbildungsordnung eingebracht.
Statistik – Verfahren auf Anrechnung von Ausbildungszeiten für den Erwerb der Facharztbezeichnung Orthopädie und Traumatologie
Im Jahr 2025 wurden 4 Anträge gemäß § 34 ÄrzteG
1998 auf Anrechnung von Ausbildungszeiten für
den Erwerb der Facharztbezeichnung Orthopädie und Traumatologie eingebracht, davon waren
zwei Fachärzte für Orthopädie und Orthopädische
Chirurgie und zwei Fachärzte für Unfallchirurgie.
Statistik – Verfahren
ÄsthOp Berechtigungen
Im Jahr 2025 sind insgesamt 29 Anträge auf Erteilung einer Berechtigung zur Durchführung der
ästhetischen Operation Fadenlifting im Rahmen
der Übergangsbestimmung eingegangen und ein
Antrag auf Erteilung einer Berechtigung zur Durchführung der ästhetischen Operationen „Ober- und
Unterlidoperation“ und „Brauenoperation“.
Statistik § 40 ÄrzteG – Verfahren
zur Prüfung der Gleichwertigkeit einer im Ausland absolvierten notärztlichen Quali昀椀kation
Bei Verfahren gemäß § 40 Abs 9 ÄrzteG 1998 hat die
Österreichische Ärztekammer unter der Vorausset-
zung der Gleichwertigkeit im Ausland absolvierte
notärztliche Quali昀椀kationen und Fortbildungsveranstaltungen auf die notärztliche Quali昀椀kation gem.
§ 40 Abs 2 ÄrzteG 1998 und notärztliche Fortbildung gem. § 40 Abs 7 ÄrzteG 1998 anzurechnen.
Im Jahr 2025 wurden 99 Anträge auf Anrechnung
im Ausland absolvierter notärztlicher Quali昀椀kationen oder Fortbildungsveranstaltungen geprüft.
Zusätzlich sind 2025 vier Anträge auf Anerkennung
eines notärztlichen Lehrgangs bzw. Weiterbildungslehrgangs zum Leitenden Notarzt gemäß § 117c
Abs 1 Z 8 ÄrzteG 1998 iVm § 9 bzw. § 12 NA-V in
der Österreichischen Ärztekammer eingelangt.
9. Novelle Spezialisierungsverordnung –
Klinische Pharmakologie
Mit der 10. Novelle der SpezV wurde eine neue
Spezialisierung Klinische Pharmakologie geschaffen. Die Inhalte wurden in fachlicher Abstimmung
mit der Sektion Klinische Pharmakologie der Österreichischen Pharmakologischen Gesellschaft
(APHAR) festgelegt. Hauptziel der Spezialisierung
ist das Ablösen des Additivfaches gemäß ÄAO
2006, das aufgrund des Auslaufens der ÄAO 2006
nur mehr bis 30.06.2030 absolviert werden kann.
Die Novelle tritt am 1.7.2026 in Kraft.
6. Novelle der KEF und RZ-V 2015
Die 6. Novelle der KEF und RZ-V 2015 umfasste
die Ausbildungsinhalte und Rasterzeugnisse zum
neuen Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Im Sonderfach Allgemeinmedizin und
Familienmedizin wurde dabei zunächst auf freiwilliger Basis eine kompetenzbasierte Ausbildung in
Form von EPAs (entrustable professional activities)
ergänzend zu den derzeitigen Ausbildungsinhalten
von Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten
inklusive Richtzahlen erarbeitet. Die Einführung
55