OEAEK Jahresbericht 2025_04 - Flipbook - Page 54
7. RECHTSANGELEGENHEITEN
• 14 Visitationen in Niederösterreich,
• jeweils vier in Kärnten, der Steiermark
und Vorarlberg,
• drei in Salzburg,
• zwei in Oberösterreich,
• zwei in Tirol,
• sowie jeweils eine im Burgenland und in Wien.
Statistik – Verfahren gemäß § 11a ÄrzteG iVm den Bestimmungen zur SpezV
Im Jahr 2025 sind insgesamt 454 Anträge
zur Ausstellung eines Spezialisierungsdiploms gemäß § 17 SpezV, Anrechnung
von Ausbildungszeiten gemäß § 5 Abs 3
SpezV, Anrechnung von ausländischen
Ausbildungszeiten gemäß § 15 SpezV sowie nach den verschiedenen Übergangsbestimmungen eingelangt.
Statistik – Verfahren Anrechnung inund ausländischer Ausbildungszeiten gemäß
§ 14 ÄrzteG 1998
Bei Verfahren gemäß § 14 ÄrzteG 1998 wird die
Anrechnung von Zeiten ärztlicher Aus- oder Weiterbildung und ärztlicher Tätigkeiten, vorrangig
aus dem Ausland, auf Gleichwertigkeit mit der österreichischen Ausbildung geprüft. Im Jahr 2025
wurden 564 Anträge, davon 68 aus dem Inland,
geprüft.
Statistik – § 13e Visitationen
Mit 01.10.2024 sind die Rechtsgrundlagen
für Visitationen in der ÄAO 2015 in Kraft
getreten. Im Jahr 2025 wurden insgesamt
35 Visitationseinladungen verzeichnet. Alle
35 Visitationen wurden entsprechend den
Bestimmungen des § 13e ÄrzteG 1998
erfolgreich durchgeführt. Diese teilen sich
wie folgt auf die Bundesländer auf:
Zusätzlich wurden 85 Bescheinigungen zur Vorlage
bei ausländischen Behörden ausgestellt.
Anzahl der Visitationen 2025
Wien
1
1
1
1
1
Tirol
2
2
2
2
2
Burgenland
1
1
1
1
1
Oberösterreich
2
2
2
2
2
Salzburg
3
3
3
3
3
Vorarlberg
4
4
4
4
4
Steiermark
4
4
4
4
4
Kärnten
4
4
4
4
4
Niederösterreich
14
14 14
14
14
0
2
4
6
8
10
12
14