OEAEK Jahresbericht 2025_04 - Flipbook - Page 31
bestünde das Risiko, dass Hersteller von Medikamenten, die von Apotheken aus unterschiedlichen Gründen nicht bevorzugt vergeben werden,
unter wirtschaftlichen Druck gerieten und die
Medikamente vom Markt verschwinden. Zudem
leide die Therapietreue aufgrund eines Wechsels
des Präparates möglicherweise stark und es bestehe die Gefahr von falschen Dosierungen, weil
Präparate nicht, wie vom Arzt instruiert, gedrittelt
oder geviertelt werden könnten.
Aus Sicht der ÖÄK müsse die Unabhängigkeit
Europas bei der Medikamentenversorgung sichergestellt werden. Zudem müsste die österreichische Niedrigpreispolitik bei Medikamenten
von der Politik revidiert bzw. entsprechend angepasst werden. Es dürfe nicht zu Lieferengpässen
und Versorgungskrisen kommen, weil die Politik
den Medikamentenherstellern in mehreren Bereichen ein kostendeckendes Wirtschaften erschwert oder unmöglich macht. Pro Monat würden durchschnittlich 20 Generika-Arzneimittel
den Erstattungskodex in Österreich verlassen,
weil ihre Herstellung trotz Erstattung nicht mehr
wirtschaftlich sei, betonte auch der Pharmakologe Ernst Agneter.
Die wiederholten, durch das Preisband erzwungenen Preissenkungen, führen mittlerweile zu
grotesken Situationen und unnötiger Arbeit für
die Mitarbeiter des Dachverbandes der Sozialversicherungsträger, eine Verunsicherung damit
therapierter Patientinnen und Patienten und eine
völlige Unmöglichkeit der Produktionsplanung
beim pharmazeutischen Unternehmen. Aufgrund
der bereits zahlreich vorhandenen Preisregulationsmechanismen seien keinerlei Einsparungen
durch eine Wirkstoffverschreibung zu erwarten.
Mit Sicherheit käme es aber zu einer Verunsicherung der Patientinnen und Patienten, zu einem
verstärkten Erklärungsaufwand bei den ver-
schreibenden Ärztinnen und Ärzten und zu einer
Verschlechterung der Versorgungslage durch die
Unmöglichkeit einer rechtzeitigen Produktionsplanung in der pharmazeutischen Industrie, schloss
Agneter.
Rechnungshofbericht zur
ärztlichen Versorgung
Der von Medien publizierte Rohbericht des Rechnungshofes noch vor der 昀椀nalen Veröffentlichung
im Dezember 2025 sorgte im Sommer für Diskussionen. In diesem emp昀椀ehlt der Rechnungshof
unter anderem, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass die Zustimmung der
Landesärztekammern für einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag, welcher zwischen der
Österreichischen Ärztekammer und Sozialversicherungsträgern zu verhandeln und abzuschließen ist, entfällt. In einer Pressekonferenz betonte
ÖÄK-Präsident Johannes Steinhart, dass die
Ärztekammer auch weiterhin Teil der Lösung der
Herausforderungen im Gesundheitssystem sein
könne und wolle. Er verwies auf die österreichweit einheitlichen Verträge, die mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und
der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter,
Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) abgeschlossen werden konnten. In puncto Honorarsteigerungen bei Kassenärzten seien die medialen
Informationen irreführend. Ärztliche Honorare
würden sich aus der Anzahl einer erbrachten
Leistung multipliziert mit dem von der Krankenkasse für diese Einzelleistung bezahlten Tarif
ergeben, so die Österreichische Ärztekammer.
Zuwächse bei ärztlichen Honoraren seien daher
vor allem auf massive Leistungs- und Frequenzsteigerungen zurückzuführen: In den vergangenen fünf Jahren habe es einen 25-prozentigen
Anstieg auf knapp 143 Millionen Steckungen im
Jahr 2024 gegeben.
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