OEAEK Jahresbericht 2025_04 - Flipbook - Page 30
4. NIEDERGELASSENE ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
des Jahres 2025 eine Einführungsphase bis 1. Juli
2026 vereinbart, für die regelmäßige Evaluierungsgespräche geplant sind.
Wahlärzte
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte hielt auch
2025 fest, dass Wahlärzte einen wesentlichen Teil
der medizinischen Versorgung in Österreich sind.
Hintergrund dafür waren die wiederkehrenden geäußerten Ideen in der öffentlichen Debatte, Wahlärzte etwa dazu zu verp昀氀ichten, auch Patientinnen
und Patienten nach Kassentarif zu versorgen oder
eine verp昀氀ichtende Obergrenze bei Honoraren
einzuführen. Der große Zuzug bei Wahlärzten zeige nur, dass mit dem Kassensystem etwas nicht
stimme, betonte die BKNÄ unter anderem in einem
Hintergrundgespräch zu den Änderungen für Wahlärzte. Kassenverträge müssten wieder attraktiver
werden, dann würden auch mehr Ärztinnen und
Ärzte ins öffentliche Gesundheitssystem wechseln. Die BKNÄ verwies dabei auch auf eine interne Befragung, wonach bei einem entsprechenden
Angebot viele Wahlärzte sich eine Rückkehr ins
Kassensystem vorstellen könnten.
Das Resümee der Nutzung von WAH-Online für
das Einreichen der Rechnungen durch Wahlärzte
bei der Krankenkasse sei, dass dies reibungslos
funktioniere. Die Grenze von mindestens 300 unterschiedlichen Patientinnen und Patienten wurde
sowohl für die verp昀氀ichtende Diagnosecodierung
als auch für die Anbindung der Wahlärzte an das
e-Card-System und ELGA-Anwendungen beschlossen. Bezüglich der Codierung von Diagnosen hat sich die BKNÄ wiederholt für die Trennung
von Abrechnung- von Diagnosedaten stark gemacht, Zudem hat die Bundeskurie eine Datenschutzfolgeabschätzung in Auftrag gegeben. Die
Evaluierungsphase bis Juli 2026 solle genutzt
werden, um Probleme zu de昀椀nieren und zu lösen.
Im Vorfeld zur verp昀氀ichtenden Anbindung an das
e-Card-System galt es, neben der Frage, welche
Wahlärzte davon betroffen sind, auch zu klären,
welche digitalen Tools für Wahlärzte zur Verfügung stehen. Wenn schon, denn schon, war hier
das Credo der BKNÄ: Wenn schon eine Verp昀氀ichtung zur Nutzung der e-Card-Struktur, dann sollten auch alle Funktionalitäten für Wahlärzte freigeschaltet werden. Mit Jahresende wurde dann
schließlich die Nutzungsvereinbarung adaptiert:
wie die Bundeskurie gefordert hat, wurde diese
an die Bedingungen bei den Kassenärzten angepasst.
Wirkstoffverschreibung
und Medikamentenversorgung
In einer Pressekonferenz hat die Österreichische
Ärztekammer darauf hingewiesen, dass mit dem
steigenden Preisdruck auf die Hersteller wieder
ein Medikamentenmangel drohe und eine viel diskutierte Wirkstoffverschreibung fatale Konsequenzen haben könnte. Es sei aus medizinischer Sicht
inakzeptabel und für ein wohlhabendes Land wie
Österreich beschämend, kritisierte ÖÄK-Präsident
Johannes Steinhart. Das neue Preisband für Arzneimittelspezialitäten solle dafür sorgen, Medikamenten hierzulange günstig anzubieten, habe
aber dazu geführt, dass Österreich international
als „Billigland“ für Medikamente gelte. Hersteller
von Arzneimittelspezialitäten belieferten naturgemäß lieber Länder, die für ihre Produkte mehr
Geld auszugeben bereit sind. Im Falle einer Wirkstoffverschreibung sei die Entscheidung, welche
Medikamente Patientinnen und Patienten erhielten, beim Apotheker, unabhängig davon, was der
Arzt vorher mit dem Patienten besprochen hat. Zu
befürchten sei, dass die Auswahl sich nicht mehr
am konkreten Bedarf eines Patienten orientiere,
sondern an Überlegungen wie Lagerhaltungskosten oder Gewinnspannen für die Apotheken. Es